Antworten zu Fragen von Taufe, Trauung und Kircheneintritt

Taufe

Die Kirchengemeinde St. Johannes legt einen Schwerpunkt darauf, dass die Taufe nicht nur ein schönes Ereignis für den einzelnen Menschen und seine engsten Angehörigen ist, sondern auch für die ganze christliche Gemeinde. Wir taufen deshalb gern in den sonntäglichen Gottesdiensten, in der Regel am 3. Sonntag im Monat.  
Taufen können nach Absprache auch samstags stattfinden.

Nutzen Sie gerne unsere Onlineanmeldung für einen Wunschtermin.

Trauung

„Wollen wir? Und wenn ja, dann wie?“ – Viele Brautpaare haben den Wunsch, ihre Hochzeitsfeier und auch die kirchliche Trauung nach ihren individuellen Wünschen mitzugestalten.

Nehmen Sie dazu am besten direkten Kontakt mit uns auf.

Ein Bild von Pfarrerin Eliana Briante

T. Eliana Briante, Pfarrerin

Taubenring 10, 85080 Gaimersheim
Tel. 0841 81398 (Pfarramtsbüro)
oder 0162 9383183 (privat)
eliana.briante@elkb.de

Kircheneintritt

Sie überlegen, (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche zu werden? Herzlich willkommen! 

Kontaktieren Sie uns gern. Wir werden uns mit Ihnen treffen und über Ihre Beweggründe reden. 
Die Unterlagen, die benötigt werden, sind die Taufbescheinigung sowie ggf. die Unterlagen über den Kirchenaustritt.
Wenn Sie Ihren Eintritt feierlich begehen möchten, können Sie an einem (Abendmahls-)Gottesdienst teilnehmen. Ebenso ist eine Segnung im Gottesdienst möglich. Ob Sie öffentlich in die Kirche eintreten möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst im Gespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin.

Als Kirchenmitglied steht Ihnen die Möglichkeit kirchlicher Feiern mit Segen an wichtigen Stationen Ihres Lebens - wie zum Beispiel Trauung oder Bestattung - offen. Sie können das Patenamt übernehmen und aktiv und passiv an den Kirchenvorstandswahlen teilnehmen.

In Deutschland ist die Mitgliedschaft in einer Kirche mit der Kirchensteuer verbunden. In Bayern sind dies 8 Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer (in anderen Landeskirchen in Deutschland 9 Prozent) sowie das jährliche „Kirchgeld“, das für konkrete Projekte vor Ort gedacht ist. Beim Kirchgeld schätzen Sie sich selbst je nach Einkommen ein. Alle Beiträge können Sie als Sonderausgabe wieder von der Steuer absetzen. Wenn Sie eine Lohnsteuerkarte haben: bitte lassen Sie nach dem (Wieder-)Eintritt ihre Kirchenzugehörigkeit dort eintragen!
Geringverdienende wie Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner zahlen keine Kirchensteuer.